§1 GELTUNGSBEREICH; FORM
(1.) Für alle Geschäftsbeziehungen der CMS IT-Consulting GmbH, Bretonischer Ring 5, 85630 Grasbrunn, Deutschland (nachfolgend „CMS“ oder „Auftragnehmer“) mit Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ oder „Kunde“) von CMS gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“). Jegliche allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als CMS ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen einer Bestellung auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstige Bedingungen verweist und CMS dem nicht ausdrücklich widerspricht oder CMS vorbehaltlos Leistungen erbringt. Diese AGB geltend für die gesamte Geschäftsbeziehung und sämtliche Vereinbarungen zwischen CMS und dem Kunden sowie für sämtliche Leistungen von CMS gegenüber dem Kunden, auch dann, wenn auf diese AGB nicht nochmals verwiesen wird.
(2.) Insbesondere durch Abschluss oder Anbahnung eines Vertrags mit CMS, durch Anforderung eines Angebots, oder der Verwendung eines von CMS betriebenen Dienstes bzw. der Inanspruchnahme von Leistungen von CMS stimmt der Kunde diesen AGB zu und diese AGB werden Vertragsinhalt zwischen dem Kunden und CMS. Diese AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (im Sinne von § 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3.) CMS behält sich vor, diese AGB in Zukunft jederzeit zu ergänzen oder zu ändern, z. B. wenn dies wegen Änderungen der von CMS angebotenen Leistungen, aus Sicherheitsgründen oder Änderungen von Gesetzen oder Rechtsprechung erforderlich wird. Jedwede Leistung von CMS wird ab diesem Zeitpunkt auf Grundlage der jeweils aktuellen Fassung der AGB erbracht. Sofern sich der Kunde in einem laufenden Vertragsverhältnis mit CMS befindet, in welchem CMS Leistungen auf Grundlage der AGB erbringt, wird CMS den Kunden über die Änderung der AGB im Voraus benachrichtigen, wenn die AGB in nicht nur unwesentlicher Weise geändert werden. Die Benachrichtigung kann auch an die von dem Kunden angegebene E-Mail-Adresse erfolgen. Die geänderten AGB werden nach Ablauf von sechs (6) Wochen nach dieser Benachrichtigung wirksam, es sei denn der Kunde widerspricht der Änderung innerhalb des vorgenannten Zeitraums. In diesem Fall behält sich CMS vor, das laufende Vertragsverhältnis mit dem Kunden außerordentlich oder ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Die Weiternutzung der Leistungen von CMS nach Ablauf dieses Zeitraums von sechs (6) Wochen ohne Widerspruch, oder die Akzeptanz der geänderten AGB bei einem weiteren Auftrag, stellt eine Zustimmung zu den geänderten AGB für sämtliche Vertragsbeziehungen mit CMS dar. Der Kunde kann die aktuelle Version der AGB jederzeit unter folgender Internetadresse einsehen: https://www.cms-it.de/agb/
(4.) Soweit nach diesen AGB oder einer sonstigen Vereinbarung zwischen CMS und dem Kunden Erklärungen oder Anzeigen schriftlich erfolgen müssen, gilt hierfür die Formerleichterung nach § 127 Abs. 2 BGB (die Erklärung oder Anzeige kann also insbesondere z. B. per Brief, E-Mail oder Telefax erfolgen). Dies gilt nicht, wenn in diesen AGB oder einer sonstigen Vereinbarung zwischen CMS und dem Kunden ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
(5.) Hinweise in diesen AGB auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit von diesen gesetzlichen Vorschriften in diesen AGB nicht abgewichen wird oder diese ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§2 DEFINITIONEN
(1.) „Software“ umfasst Computersoftware, Anwendungsmodule sowie zugehörige Medien, gedruckte Materialien und Dokumentationen. Software umfasst des Weiteren sämtliche Updates und Ergänzungen zu der ursprünglich von CMS gelieferten oder zur Verfügung gestellten Software. Zusammen mit der Software gelieferte Bestandteile und Komponenten können über abweichende Lizenzbestimmungen verfügen.
(2.) „Hardware“ umfasst physische Komponenten, Geräte und Anlagen sowie dessen Zubehör und die dazugehörige Software.
(3.) „Produkte“ umfassen sowohl Hard- oder Softwareprodukte.
(4.) „Dienste“ und „Dienstleistungen“ umfassen sämtliche von CMS und/oder seinen Erfüllungsgehilfen erbrachte Dienstleistungen.
(5.) „Subscriptions“ umfassen sämtliche kontinuierlichen Dienstleistungen, welche die Zurverfügungstellung, den Betrieb, das Hosting oder die Wartung von Produkten sowie die Speicherung und Verarbeitung von Daten umfasst.
(6.) Ein „Upgrade“ bezeichnet das Anreichern einer bestehenden Subscription oder eines Produkts mit zusätzlichen Leistungsmerkmalen. Diese können beispielsweise zusätzliche Funktionsmodule, eine höhere Anzahl an Benutzern oder andere Funktions- oder Leistungsmerkmale sein. Analog hierzu stellt ein „Downgrade“ eine Herabsetzung bestehender Leistungsmerkmale dar.
(7.) Ein „Update“ bezeichnet eine Aktualisierung einer bestehenden Subscription oder eines Produkts. In der Regel dient ein Update dazu, Fehler der Vorgängerversion zu beheben oder die Vorgängerversion mit neuen Funktionen auszustatten.
§3 LEISTUNGSERBRINGUNG
(1.) CMS verpflichtet sich, die für den Auftraggeber im Vertrag vereinbarten Leistungen in der vereinbarten Qualität und zu den vereinbarten Terminen zu erbringen. Der Kunde trägt die Erfolgs- und Projektverantwortung, soweit vertraglich nichts ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2.) Soweit CMS freiwillig kostenlose ggfs. zusätzliche Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Benachrichtigung eingestellt werden. Der Auftraggeber hat insoweit keinen Anspruch auf Fortführung dieser Leistungen. Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche ergeben sich hieraus nicht.
(3.) Grundlage für die Erstellung von Angeboten und die Leistungserfüllung durch CMS ist immer die durch den Auftraggeber erstellte Leistungsbeschreibung und die darin enthaltenen Angaben des Auftraggebers oder aber die von CMS aufgrund der Angaben des Auftraggebers erstellte Leistungsbeschreibung. Die Genauigkeit des Angebots ist dabei immer abhängig von der Präzision der Angaben des Auftraggebers. CMS kann daher keine Zusagen über mögliche durch die Angaben des Auftraggebers bedingte Preis- oder Zeitabweichungen treffen, insbesondere, wenn sich Art und Umfang des zugrundeliegenden Projekts während der Laufzeit ändern.
(4.) Sofern die von CMS erbrachten Leistungen bzw. gelieferten Produkte nach den gesetzlichen Vorschriften oder einer Vereinbarung zwischen den Parteien einer Abnahme bedürfen, gilt Folgendes: die Abnahme hat spätestens vier Wochen ab Anzeige der Abnahmebereitschaft durch den Auftraggeber zu erfolgen; CMS kann dem Auftraggeber eine kürzere Frist zur Abnahme setzen. CMS kann von dem Auftragnehmer auch die Teilabnahme von gelieferten Produkten bzw. erbrachten Leistungen verlangen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Produkten und Leistungen wegen unwesentlicher Mängel zu verweigern. Die gelieferten Produkte bzw. erbrachten Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb der Frist von vier Wochen oder der gesetzten kürzeren Frist unter schriftlicher Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Sofern der Auftraggeber die von CMS gelieferten Produkte bzw. erbrachten Leistungen vor Ablauf der Frist von vier Wochen oder der gesetzten kürzeren Frist im Echtbetrieb einsetzt, gilt die Leistung in jedem Fall als abgenommen. Etwaig auftretende Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels oder der Mängel an CMS zu melden, um eine Mängelbehebung zu ermöglichen. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich.
(5.) Bei Bestellung von Produkten bzw. Leistungen bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Produkte bzw. Leistungen.
(6.) Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich oder für CMS unzumutbar ist, wird CMS dies dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann CMS die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines schuldhaften Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist CMS berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber an CMS zu ersetzen.
(7.) Ein Versand von Produkten sowie den dazugehörigen Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
(8.) Auskünfte und Erläuterungen hinsichtlich Leistungen durch CMS oder dessen Vertriebsmittler erfolgen ausschließlich aufgrund der bisherigen Erfahrung. Sie stellen keinerlei Eigenschaften oder Garantien in Bezug auf Leistungen dar. Die hierbei angegebenen Werte sind als Durchschnittswerte der Leistungen anzusehen. Soweit vertraglich nichts ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist steht CMS nicht dafür ein, dass die Produkte bzw. Leistungen von CMS für den vom Kunden verfolgten Zweck geeignet sind. Eine Beratungspflicht übernimmt CMS nur, wenn dies ausdrücklich in einem schriftlichen, gesonderten Beratungsvertrag vereinbart wird. Eine Garantie gilt nur dann als übernommen, wenn CMS schriftlich eine Eigenschaft und/oder einen Leistungserfolg als „rechtlich garantiert“ bezeichnet hat.
(9.) Soweit die Leistungen beim Kunden erbracht werden, ist CMS allein gegenüber seinen Mitarbeitern weisungsbefugt. Die Mitarbeiter von CMS werden nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert. Der Kunde kann nur gegenüber dem CMS-Projektkoordinator Vorgaben im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen machen, nicht gegenüber einzelnen Mitarbeitern unmittelbar. Alleine CMS entscheidet, welche Mitarbeiter eingesetzt werden und behält sich deren jederzeitigen Austausch vor. CMS kann auch freie Mitarbeiter und andere Unternehmen im Rahmen der Leistungserbringung einsetzen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter. Die Art und Weise der Leistungserbringung wird durch den Auftragnehmer bestimmt.
(10.) Soweit vertraglich nichts ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist Ort der Leistungserbringung der Unternehmenssitz von CMS.
(11.) Für die Verwertung der von IT-Systemen des Kunden kommenden Daten und für die damit erzielten Ergebnisse bleibt allein der Kunde verantwortlich.
(12.) Der Kunde darf die zur Verfügung gestellten Leistungen des Auftragnehmers Dritten nicht zur Nutzung überlassen, es sei denn, dies ist ausdrücklich vertraglich gestattet.
§4 PREISE, ZAHLUNG UND ABRECHNUNG; KÜNDIGUNG
(1.) CMS ist berechtigt, alle gelieferten Produkte bzw. erbrachten Leistungen umgehend in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für Teillieferungen oder die Realisierung in Teilschritten bei Aufträgen, die mehrere Einheiten oder Leistungen umfassen. Alle Rechnungen der CMS sind, sofern nichts ausdrücklich etwas vereinbart wurde, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Skonto wird, sofern nicht ausdrücklich gesondert vereinbart, nicht gewährt. Bei vereinbarter Überweisung gilt als Tag der Zahlung das Datum des Geldeingangs bei CMS oder der Gutschrift auf der von CMS spezifizierten Zahlstelle.
(2.) Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz des Auftragnehmers und grundsätzlich in Euro netto, zzgl. etwaiger See- oder Lufttransportverpackung, Fracht, Porto und, soweit eine Transportversicherung vereinbart wurde, Versicherungskosten, zzgl. vom Kunden zu tragender gesetzlich anfallender Umsatzsteuer in jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe, zzgl. etwaiger länderspezifischer Abgaben bei Lieferung in andere Länder als die Bundesrepublik Deutschland sowie zzgl. Zoll und anderer Gebühren und öffentlicher Abgaben für die Leistung.
(3.) Andere Zahlungsmethoden als Banküberweisung bedürfen gesonderter Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden; dies gilt insbesondere für die Bezahlung mit Schecks und Wechseln.
(4.) Sofern eine Vergütung nach Aufwand vereinbart ist, richtet sich die Vergütung nach der jeweils aktuell gültigen Preisliste des Auftragnehmers, die unter folgender Internetadresse eingesehen werden kann: https://www.cms-it.de/agb/. Die Abrechnung nach Aufwand erfolgt unter Vorlage der beim Auftragnehmer üblichen Tätigkeitsnachweise. Der Kunde kann den dort getroffenen Festlegungen binnen 2 Wochen nach Zugang der Abrechnung in Textform widersprechen. Nach Ablauf dieser 2 Wochen ohne Einwände des Kunden gelten die Tätigkeitsnachweise als durch den Kunden anerkannt. Änderungen der Preise können nach Maßgabe des §5 Abs. 2 dieser AGB erfolgen.
(5.) Reisezeiten, Reisekosten und Übernachtungskosten werden in Abhängigkeit vom Dienstsitz der Mitarbeiter des Auftragnehmers berechnet. Reisezeiten und –kosten entstehen auf Reisen zwischen dem Dienstsitz des Mitarbeiters und dem jeweiligen Einsatzort des Kunden bzw. verschiedenen Einsatzorten des Kunden. Reisezeiten gelten als Arbeitszeit.
(6.) Sofern Leistungen auf Wunsch des Kunden außerhalb der vereinbarten Servicezeiträume durch den Auftragnehmer erbracht werden, werden Stundensätze mit folgenden Zuschlägen versehen: 50 % werktags, 100 % sonn- und feiertags. Eine Verpflichtung von CMS, außerhalb der vereinbarten Servicezeiträume Leistungen zu erbringen, besteht nicht.
(7.) Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Erbringung von Leistungen durch CMS. Maßgebend für die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist der Zahlungseingang bei CMS. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt CMS, die Leistungserbringung umgehend einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen und es hat der Auftraggeber CMS den entstandenen Schaden, insbesondere entgangenen Gewinn, zu ersetzen. Darüber hinaus geltend die gesetzlichen Vorschriften und es sind während des Verzuges die ausstehenden Beträge mit Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verzinsen. Die Geltendmachung weiterer Schäden und Rechte im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(8.) Die Aufrechnung durch den Auftraggeber mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(9.) Soweit keine gesonderten Regelungen zwischen dem Kunden und CMS vereinbart werden, wird ein Vertrag, der ein Dauerschuldverhältnis zum Inhalt hat, unbefristet geschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, drei Monate zum Monatsende.
(10) Sollte bei Verträgen eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein verlängert sich der Vertrag automatisch um die Dauer der ursprünglich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit, wenn er nicht von einer der Parteien fristgerecht zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. eines Verlängerungszeitraums gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, drei Monate. Während der Mindestvertragslaufzeit bzw. eines Verlängerungszeitraums ist die ordentliche Kündigung für beide Parteien ausgeschlossen.
(11) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Eine Kündigung nach § 648 BGB (sofern § 648 BGB überhaupt anwendbar wäre) ist ebenfalls nur aus wichtigem Grund möglich. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn
a. über das Vermögen einer Partei ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren beantragt oder eröffnet wird oder sich die Vermögensverhältnisse einer Partei verschlechtern;
b. der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug ist und die Kündigungsandrohung erfolgte;
c. eine Partei eine andere wesentliche Vertragspflicht verletzt und die Verletzung trotz schriftlicher Abmahnung nicht binnen zwei Wochen nach der entsprechenden Abmahnung abgestellt hat;
d. ein Hersteller den Support für einzelne Produkte einstellt oder sein Servicemodell grundlegend ändert;
e. wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers eintritt, die den Anspruch des Auftragnehmers auf vollständige Erfüllung des Vertrags ernsthaft gefährdet.
(12.) Für den Fall einer außerordentlichen Kündigung nach vorstehendem Abs. (11.) durch CMS werden alle ausstehenden sowie künftigen Serviceraten bis zum Ende der vereinbarten Mindestvertragsdauer sofort zur Zahlung fällig. Dabei werden auf den Zahlungsanspruch ersparte Zinsen sowie sonstige kündigungsbedingte Vorteile zugunsten des Auftraggebers angerechnet.
(13.) Kündigungserklärungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nur mit eingeschriebenem Brief wirksam.
§5 ANPASSUNG VON PREISEN UND LEISTUNGEN
(1.) CMS behält sich das Recht vor, kostenpflichtige laufende Leistungen jederzeit und ohne vorangegangene Benachrichtigung abzuändern oder einzustellen, sofern hierfür keine festen Laufzeiten oder Fristen mit dem Kunden explizit und schriftlich vereinbart worden sind und sofern der Kunde noch keine Zahlung für den Zeitraum ab dem Zeitpunkt der Änderung bzw. Einstellung geleistet hat.
(2.) CMS behält sich vor, die Preise für sämtliche Leistungen in Zukunft anzupassen. Jedwede Leistung von CMS wird ab diesem Zeitpunkt auf Grundlage der jeweils aktuellen Preise von CMS erbracht. Sofern sich der Kunde in einem laufenden Vertragsverhältnis mit CMS befindet und die vereinbarten Preise in diesem Vertragsverhältnis geändert werden sollen, wird CMS den Kunden über die Änderung der Preise im Voraus benachrichtigen. Die Benachrichtigung kann auch an die von dem Kunden angegebene E-Mail-Adresse erfolgen. Die geänderten Preise werden sechs (6) Wochen nach dieser Benachrichtigung wirksam, es sei denn der Kunde widerspricht der Änderung fristgerecht. In diesem Fall behält sich CMS vor, das laufende Vertragsverhältnis mit dem Kunden ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Die Weiternutzung der Leistungen von CMS nach Ablauf dieses Zeitraums von sechs (6) Wochen ohne Widerspruch, oder die Akzeptanz der geänderten Preise bei einem weiteren Auftrag, stellt eine Zustimmung zu den geänderten Preisen für sämtliche Vertragsbeziehungen mit CMS dar. Der Kunde kann die aktuelle Version der Preisliste jederzeit unter folgender Internetadresse einsehen: https://www.cms-it.de/agb/
§6 LIEFERUNG UND VERSAND
(1.) Alle Angebote von CMS sind freibleibend. Die Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. Alle von der CMS genannten Liefer- und Leistungstermine sind unverbindliche Liefer- und Leistungstermine, es sei denn, dass ein Liefer- oder Leistungstermin ausdrücklich schriftlich als bindend vereinbart wird. Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder erfüllt der Kunde seine Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig, so verschiebt sich der Liefer- oder Leistungstermin um einen angemessenen Zeitraum.
(2.) CMS haftet nicht für Unmöglichkeit oder Verzögerungen der Lieferung oder Leistung, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zum Beispiel Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die CMS nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse CMS die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist CMS berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder dem Auftraggeber einen gleichwertigen Ersatz zu liefern. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er vom Vertrag durch schriftliche Erklärung zurücktreten, wenn er CMS nach Ablauf des ursprünglichen Liefer- oder Leistungstermins eine angemessene Nachfrist, welche im Regelfall mindestens sechs Wochen zu betragen hat, gesetzt hat und CMS nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt.
(3.) Die Kosten für den Versand und eine etwaige Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im pflichtgemäßen Ermessen der CMS liegt. Lieferungen werden von CMS nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
(4.) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder CMS noch andere Leistungen (z. B. Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und CMS dies dem Auftraggeber angezeigt hat.
(5.) Gerät CMS mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug (wobei hierfür der beschränkte Verschuldensmaßstab des § 9 dieser AGB gilt) oder wird CMS eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung vom CMS auf Schadensersatz nach Maßgabe des §9 dieser AGB beschränkt.
§7 EIGENTUMSVORBEHALT
(1.) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen vorbehaltlosen Bezahlung sämtlicher gegenwärtigen Forderungen der CMS aus der jeweiligen Beauftragung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der CMS.
(2.) Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der CMS stehende Waren ordnungsgemäß auf seine Kosten zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der CMS auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an die CMS abgetreten.
(3.) Der Kunde ist vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nicht befugt, diese dürfen insbesondere nicht an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren erfolgen, hat der Kunde CMS unverzüglich schriftlich zu unterrichten und er hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der CMS unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, CMS die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde der CMS. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren veräußert und die CMS dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der CMS bereits mit Vertragsabschluss alle hieraus entstehenden Ansprüche gegen seine Abnehmer – bei Miteigentum der CMS an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – ab. Ebenfalls tritt der Kunde sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung, mit ihrer Entstehung an CMS ab.
(4.) Der Kunde ist verpflichtet, der CMS alle zur Geltendmachung dieser Ansprüche bzw. Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
§8 GEWÄHRLEISTUNG
(1.) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist. CMS gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen, im Speziellen der Funktionsumfang von gelieferten Hardware, Softwareprodukten oder Subscriptions, im Wesentlichen der schriftlichen Leistungsbeschreibung des ursprünglichen Auftrags oder einer sonstigen Vereinbarung über die Beschaffenheit der Leistung (insb. einer zu liefernden Ware) entspricht. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z. B. Werbeaussagen), auf die der Kunde CMS nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernimmt CMS keine Haftung.
(2.) CMS schließt jedwede Gewährleistung für alle Produkte aus, welche gekennzeichnet oder deklariert sind als „Vor-Version“, „Demo“, „Prototyp“, „Sample“, „Alpha“, „Beta“, „Kostenlos“ oder jedweder andere Zusatz, der auf eine eingeschränkte Verwendbarkeit hinweist. Produkte mit eingeschränkter Verwendbarkeit haben noch keinen vollständigen Funktionsumfang und es werden diese von CMS lediglich zu Testzwecken dem Kunden überlassen; diese sind daher durch den Kunden nicht im produktiven Betrieb einzusetzen, sondern lediglich in einer abgeschlossenen Testumgebung ohne Einfluss auf den produktiven Betrieb zu testen.
(3.) Der Kunde ist verpflichtet die durch CMS etwaig zur Verfügung gestellte jeweils neueste Version von Softwareprodukten unverzüglich zu installieren, sofern er hierzu von CMS aufgefordert worden ist. Updates, Upgrades und Downgrades durch eine neuere Version von Softwareprodukten können unter Umständen den Charakter oder dem Umfang des ursprünglichen Softwareprodukts verändern; dies gibt keinen Anlass für einen Gewährleistungsanspruch, sofern nicht der Kunde zur Installation einer neuen Version des Softwareprodukts aufgefordert worden ist und durch diese neue Version eine Eigenschaft oder Funktionalität des Softwareprodukts beeinträchtigt wird oder entfällt, welche dem Kunden durch CMS zugesichert worden ist. Erhöhter Aufwand des Kunden bei Inbetriebnahme oder Betrieb der neuesten Version von Softwareprodukten (wie u.a. Einarbeitungszeit, Schulungsaufwand etc.) stellen keinen Mangel dar und begründen keinen (Ersatz-)Anspruch des Kunden.
(4.) Die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln setzen voraus, dass der Kunde seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so hat der Kunde hiervon unverzüglich CMS schriftlich Anzeige zu machen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von CMS für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Geht CMS aufgrund des Unterlassens der Untersuchungs- und Rügepflichte eigener Ansprüche gegenüber Dritten (Versicherung, Sublieferant etc.) verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten und Schäden, die daraus resultieren.
(5.) Wenn ein Mangel vorliegt, kann CMS zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von CMS durch (a.) einen Austausch der mangelhaften Leistung (Ersatzlieferung) oder (b.) einer Beseitigung des Mangels (Nachbesserung). Beeinträchtigt der Mangel die Funktionalität nicht oder nur unerheblich, so ist CMS unter Ausschluss weiterer Mängelrechte berechtigt, den Mangel durch Lieferung einer neuen Version oder eines Updates im Rahmen seiner Versions-, Update- und Upgrade-Planung zu beheben. Das Recht von CMS, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
(6.) CMS ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde die fällige Gegenleistung bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der Gegenleistung zurückzubehalten.
(7.) Der Kunde hat CMS die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Sache zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde die CMS die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn CMS ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.
(8.) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten trägt bzw. erstattet CMS nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann CMS vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.
(9.) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde nach den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
(10.) Die von CMS erbrachten bzw. gelieferten Leistungen (insbesondere Hardware, Softwareprodukte oder Subscriptions)basieren möglicherweise auf Technologien und Komponenten anderer Hersteller. CMS kann keine Gewährleistung für die Fehlertoleranz und Verfügbarkeit dieser Technologien und Komponenten übernehmen und CMS haftet auch nicht für Fehlfunktionen und Ausfälle, soweit sich nicht aus zwingenden gesetzlichen Bestimmungen etwas anderes ergibt. Sollten die Technologien oder Komponenten des anderen Herstellers mangelhaft sein und aus diesem Grunde unter den sonstigen Voraussetzungen dieser AGB Mängelansprüche des Kunden gegen CMS bestehen, sind die Mängelansprüche des Kunden zunächst auf die Abtretung der Mängelansprüche von CMS gegen den anderen Hersteller beschränkt. Dies gilt nicht, wenn der Mangel auf einer von CMS zu vertretenden unsachgemäßen Behandlung der Technologien oder Komponenten des anderen Herstellers beruht. Kann der Kunde seine Mängelansprüche gegen den anderen Hersteller außergerichtlich nicht durchsetzen, so bleibt die subsidiäre Haftung von CMS für Mängelansprüche unberührt.
(11.) Erweitert oder modifiziert der Auftraggeber (selbst oder durch Dritte) ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung die von CMS erbrachten Leistungen, insbesondere Hardware, Softwareprodukte oder Subscriptions, entfällt jegliche Gewährleistung durch CMS, es sei denn der Auftraggeber weist nach, dass die Erweiterung oder Modifizierung für den Mangel nicht ursächlich ist; in diesem Fall entfällt jegliche Gewährleistung durch CMS dennoch, wenn durch die Erweiterung oder Modifizierung die Mängelbeseitigung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Erweiterung oder Modifizierung bei CMS entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. Für die durch Erweiterung oder Modifizierung hervorgerufenen Ausfallzeiten, Störungen und Schäden ist alleine der Auftraggeber verantwortlich und der Auftraggeber hat die dadurch bei CMS verursachten Mehraufwände zu tragen. CMS hat auch nicht für Mängel einzustehen, die auf unsachgemäße Bedienung sowie Betriebsbedingungen oder die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel durch den Auftraggeber zurückzuführen sind.
(12.) Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits erbrachter Leistungen bzw. gelieferter Softwareprodukte ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für die ursprüngliche Leistung lebt dadurch nicht wieder auf.
(13.) Soweit CMS technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von CMS geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
(14.) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von §§ 9 und 10 dieser AGB und sind im Übrigen ausgeschlossen.
(15.) Dem Kunden ist bewusst und CMS und der Kunde sind sich darüber einig, dass eine 100%-ige Sicherheit insbesondere im Rahmen der Managed Service Leistungen Backup, Antivirus, Firewall, Webfilterung und Monitoring nicht möglich ist. Es wird daher lediglich angestrebt, unter Beachtung der notwendigen technischen und organisatorischen Anforderungen eine angemessen Leistungserbringung durchzuführen sowie einen angemessenen Schutz zu ermöglichen. Der Auftragnehmer wird sich dabei an dem jeweiligen Stand der Technik orientieren. Dem Kunden ist weiter bewusst und CMS und der Kunde sind sich darüber einig, dass die Einrichtung einer Webfilterung kein Schutz vor Schadprogrammen ist und keine Firewall sowie andere IT-Sicherheitsmaßnahmen ersetzt. Das Monitoring ersetzt keine Datensicherung, keinen Virenscanner oder die regelmäßige Pflege und Wartung der Serverhardware und dessen Programme. Entsprechende Sicherungsmaßnahmen sind als Managed Service Leistungen gesondert zu beauftragen.
(16.) Sofern vereinbart, stellt CMS dem Kunden Hard-und Software von Drittanbietern / Drittherstellern zur Verfügung. In diesem Fall wird der Vertrag über die Bereitstellung der Hard-und Software in der Regel, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, direkt zwischen dem Kunden und dem Dritten abgeschlossen und die Leistung insb. Lieferung wird von dem Dritten direkt gegenüber dem Kunden erbracht. Es gelten die Vertragsbedingungen des Dritten, die der Kunde mit seiner Bestellung anerkennt. Dem Kunden ist bewusst und CMS und der Kunde sind sich darüber einig, dass ungeachtet der Angebotserstellung und Rechnungsstellung CMS den Vertragsabschluss zwischen dem Drittanbieter und dem Kunden über die Leistung lediglich vermittelt und diese Leistung direkt von dem Dritten gegenüber dem Kunden erbracht wird. CMS gewährt dem Kunden für Produkte (insbesondere Hard-und Software) von Drittanbietern – sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart – keine eigene Gewährleistung oder Garantie. Es gelten die rechtlichen Regelungen des Drittanbieters. Höchstvorsorglich werden, soweit gesetzlich zulässig, Gewährleistungs- und Garantieansprüche gegenüber CMS hiermit ausgeschlossen.
§9 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Eine etwaige Haftung von CMS auf Schadensersatz besteht im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung von CMS auf Schadensersatz für leichte Fahrlässigkeit besteht – vorbehaltlich weitergehender gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung) – nur, (i) für Schäden aus der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, (ii) soweit eine Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes gegeben ist, (iii) im Umfang einer übernommenen Garantie, oder (iv) sofern eine Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), verletzt wird; im vorstehenden Fall (iv) ist die Haftung beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schadens und es haftet CMS maximal in Höhe der im Rahmen des jeweiligen Vertrages von dem Auftraggeber an CMS geleisteten bzw. zu leistenden Zahlungen. Darüber hinaus ist eine Haftung von CMS gegenüber dem Auftraggeber auf Schadensersatz für leichte Fahrlässigkeit gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang auch für eine etwaige direkte Haftung der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von CMS.
§10 VERJÄHRUNG
(1.) Abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln zwölf Monate ab Lieferung der mangelhaften Sache oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.
(2.) Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.
(3.) Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von CMS oder seiner Erfüllungsgehilfen, aus dem Produkthaftungsgesetz, wenn CMS einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat, sowie in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 445b und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB; vielmehr richtet sich die Verjährung in diesen Fällen nach den gesetzlichen Vorschriften.
§11 MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN (INSBESONDERE DATENSICHERUNG)
(1.) Der Kunde ist verpflichtet, CMS bei der ordnungsgemäßen Leistungserbringung kostenfrei zu unterstützen und alle zur Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen in seiner Betriebssphäre zu schaffen sowie die Leistungserbringung durch CMS durch aktive und angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Hierfür stellt der Kunde CMS insbesondere notwendige Informationen zur Verfügung und gewährt bei Bedarf Zugang (insbesondere Remote) auf seine IT-Infrastruktur. Sollten Vor-Ort-Leistungen notwendig sein, sorgt der Kunde dafür, dass CMS den erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten erhält. Außerdem stellt der Kunde sicher, dass fachkundiges Personal zur Unterstützung von CMS zur Verfügung steht.
(2.) Erbringt der Kunde seine Mitwirkungsleistungen nach diesem § 11 nur unzureichend, so kann dies zu Störungen in der Leistungserbringung von CMS führen und berechtigt CMS zur Zurückbehaltung seiner Leistungen die ohne diese Mitwirkungsleistungen nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erbracht werden können, bis die Mitwirkungsleistungen des Kunden vollständig und mangelfrei erbracht sind. Die Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt. Dadurch verursachter Mehraufwand ist CMS zusätzlich zur vereinbarten Vergütung zu erstatten. Weitere Rechte und Ansprüche von CMS, insbesondere auch nach den folgenden Absätzen, bleiben hiervon unberührt
(3.) Der Kunde ist in jeder Hinsicht zur Schadensvermeidung und -minderung verpflichtet. Die ordnungsgemäße, regelmäßige Datensicherung obliegt dem Kunden, soweit entsprechende Leistungen durch CMS gemäß den vertraglichen Vereinbarungen nicht ausdrücklich zu erbringen sind. Die ordnungsgemäße Datensicherung umfasst alle technischen und/oder organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit, Integrität und Konsistenz der IT-Systeme einschließlich der auf diesen IT-Systemen gespeicherten und für die Verarbeitungszwecke genutzten Daten, Programme und Prozeduren. Ordnungsgemäße Datensicherung bedeutet, dass die getroffenen Maßnahmen in Abhängigkeit zu der Datensensitivität und zu den Datenmengen eine sofortige und kurzfristige Wiederherstellung des Zustands von Systemen, Daten, Programmen oder Prozeduren nach erkannter Beeinträchtigung der Verfügbarkeit, Integrität oder Konsistenz aufgrund eines schadenswirkenden Ereignisses ermöglichen. Die Maßnahmen umfassen aber mindestens die Herstellung und Erprobung der Rekonstruktionsfähigkeit von Kopien, von Programmen, Daten und Prozeduren in definierten Zyklen und Generationen. Der Kunde wird insbesondere unmittelbar vor jeder Installation und/oder sonstigem Eingriff durch den Auftragnehmer oder durch von diesem beauftragte Dritte eine vollständige Datensicherung sämtlicher System- und Anwendungsdaten vornehmen. Außerdem wird der Kunde alle an CMS übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten ebenfalls bei sich verwahren und sichern. Die Datensicherungen sind so durch den Kunden vorzunehmen und zu verwahren, dass insbesondere bei Beschädigung oder Verlust eine jederzeitige Wiederherstellung der gesicherten Daten möglich ist. Sollte eine Haftung von CMS für den Verlust von Daten des Auftraggebers dem Grunde nach bestehen, ist diese auf den Betrag begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.
(4.) Für die notwendige Archivierung, insbesondere nach den steuerlichen und handelsrechtlichen Vorschriften, ist allein der Kunde verantwortlich.
(5.) Soweit nichts anderes vereinbart, verpflichtet sich der Kunde, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung von Hard- und Software sichergestellt ist und ein unberechtigter Zugriff Dritter auf die Software nicht erfolgen kann.
(6.) Der Kunde hat CMS Störungen in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und –analyse zweckdienlichen Informationen in Textform unverzüglich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkung der Störung.
(7.) Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Störungen muss der Kunde die von CMS erteilten Hinweise befolgen.
(8.) Während erforderlicher Testläufe hat der Kunde persönlich anwesend zu sein oder hierfür kompetente Mitarbeiter abzustellen, die bevollmächtigt sind, über Fehler, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur und Datenbankstrukturen zu urteilen und zu entscheiden. Gegebenenfalls sind andere Arbeiten mit den IT-Systemen während der Zeit der Leistungserbringung von CMS einzustellen.
(9.) Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner. Dieser kann für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen und ist berechtigt, juristische Erklärungen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung von CMS abzugeben. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass der von ihm benannten Ansprechpartner CMS die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stellt. Darüber hinaus hat der Kunde für deren Aktualisierung zu sorgen. CMS darf von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen, außer CMS erkennt diese als offensichtlich unvollständig und unrichtig.
(10.) Der Kunde teilt CMS jede Veränderung bei den Mitarbeitern und Usern mit, die dessen Leistungserbringung betreffen und für diese Leistungserbringung von Bedeutung sind. Die durch die Veränderung entstehenden Mehrkosten werden vom Kunden übernommen.
(11.) Der Kunde stellt sicher, dass durch die Nutzung und Speicherung von privaten Daten, beispielsweise privater Daten von Mitarbeitern, auf den von CMS betriebenen Systemen nicht zu rechtlichen Risiken für CMS kommt. Soweit aufgrund von genutzten oder gespeicherten privaten Daten Forderungen gegenüber CMS gestellt werden, wird der Kunde CMS von allen Ansprüchen auf erstes Anfordern freistellen. Entstehen CMS Schäden durch eine Nichtbeachtung des Vorgenannten, sind diese ebenfalls im vollen Umfang vom Kunden zu ersetzen.
(12.) Der Kunde wird Leistungen von CMS so einsetzen, dass die Datensicherheit und der Datenfluss in dessen Kommunikationsnetz nicht nachteilig beeinträchtigt werden. Gefährden vom Kunden installierte Programme, Skripte oder Ähnliches den Betrieb des Servers (insbesondere weil die Sicherheit und Integrität anderer darauf befindlicher Daten gefährdet wird) oder Kommunikationsnetzes von CMS oder die Sicherheit und Integrität anderer IT-Systeme, so kann CMS unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden mit sofortiger Wirkung die Anbindung des IT-Systems des Kunden an das Kommunikationsnetz und das Rechenzentrum von CMS und / oder an das Internet ganz oder teilweise vorübergehend einstellen oder die Programme, Skripte etc. des Kunden deaktivieren oder deinstallieren. In diesem Fall wird eine Meldung an den Kunden erfolgen. Eine neue Anbindung bzw. neue Aktivierung oder Installation kann erst dann erfolgen, wenn die vorgenannten Komplikationen behoben worden sind. CMS haftet nicht für etwaige Schäden, die durch die Einstellung der Anbindung oder Deaktivierung bzw. Deinstallation aus diesem Grund erfolgen.
(13.) Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, hat der Kunde selbst für eine eigene erforderliche EDV-Infrastruktur und Internetverbindung zu sorgen, um auf die Leistungen des Auftragnehmers zugreifen zu können.
(14.) Der Kunde darf auf dem durch den Auftragnehmer bereitgestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen insbesondere Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte ablegen. Die von ihm gewählte Internetadresse, unter der die Inhalte abgefragt werden können, darf ebenfalls nicht gegen Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verstoßen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass von ihm installierte Programme, Skripte oder ähnliches nicht die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Auftragnehmers abgelegter Daten gefährden. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von jeglichen durch ihn verursachten Inanspruchnahmen Dritter einschließlich der dadurch ausgelösten Kosten frei. Bei einem unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen oder bei nicht offensichtlich unbegründeten Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf dem Server abgelegten Inhalte über das Internet ist der Auftragnehmer berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. Der Kunde wird über diese Maßnahme unverzüglich informiert.
(15.) Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt CMS das Recht ein, die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfrage über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen. Im Übrigen räumt der Kunde CMS das Recht ein, im Rahmen der Erbringung seiner Leistungen auf relevante Daten des Kunden zuzugreifen und diese zu analysieren.
§12 MIETVERTRAGLICHE LEISTUNGEN
(1.) Sofern CMS und der Kunde vereinbaren, dass dem Kunden eine Mietsache (Hardware oder Software) lediglich zum vorübergehenden Gebrauch überlassen wird, geltend ergänzend die Regelungen dieses § 12. Der Kunde hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird den ordnungsgemäßen Einsatz und die sachgerechte Bedienung der Mietsache durch ausreichend qualifiziertes Personal sicherstellen. Der Kunde wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen von CMS bzw. des Drittherstellers oder Lieferanten, insbesondere die in dem überlassenen Bedienungshandbuch und der Dokumentation enthaltenen Hinweise, im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
(2.) Der Mietzins wird im Angebot festgelegt. Die im Angebot angegebenen Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3.) Der Mietzins umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache, für deren Instandhaltung und Instandsetzung, jeweils im vereinbarten Umfang. Die Lieferung von Verbrauchsmaterialien ist im Mietzins nicht beinhaltet und ist gegebenenfalls gesondert nach der aktuellen Preisliste des Auftragnehmers zu vergüten. Sofern zwischen CMS und dem Kunde nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde bei der Miete von Software lediglich das einfache (nicht ausschließliche), zeitlich auf die Mietzeit beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software im vereinbarten Umfang.
(4.) Soweit die Mietsache durch neue Hard- oder Software erweitert wird, wird für die jeweilige Erweiterung der Mietsache vorab ein Angebot an den Kunden übersandt.
(5.) Reisekosten zum vereinbarten Standort sind nicht im Mietpreis enthalten. Vor-Ort-Unterbringungen gehen zu Lasten des Kunden.
(6.) Gegebenenfalls auf Wunsch des Kunden vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen der Mietsache sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung der Mietsache, bzw. zur Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs erforderlich sind. Die Lieferung von Verbrauchsmaterialien ist gegebenenfalls gesondert zu vergüten.
(7.) Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist die überlassene Software und/oder Hardware an CMS herauszugeben. Software ist auf dem Originaldatenträger herauszugeben und die Software sowie alle weiteren Vervielfältigungen der Software nach Wahl von CMS entweder vollständig und unwiederbringlich von der Hardware bzw. den Systemen des Kunden zu löschen oder an CMS herauszugeben. Die vollständige Rückgabe bzw. Herausgabe und Löschung oder Vernichtung sind CMS von dem Kunden auf Verlangen schriftlich zu bestätigen.
§13 CLOUD-BASIERTE DIENSTE UND SUBSCRIPTIONS
(1.) Sofern Cloud-basierte Dienste oder Subscriptions zwischen CMS und dem Kunden vereinbart wurden, geltend ergänzend die Regelungen dieses § 13. Der Kunde hat für die eigene erforderliche EDV-Infrastruktur und Internetverbindung zu sorgen, um auf die bereitgestellten Dienste zugreifen zu können. CMS ist berechtigt, Drittunternehmen mit der Erfüllung der technischen Bedingungen im Rahmen Cloud-basierter-Dienste in einem Rechenzentrum zu beauftragen. Weitere Einzelheiten der Leistungen von CMS sind in der Leistungsbeschreibung geregelt.
(2.) Sofern vereinbart, stellt CMS dem Kunden Cloud-basierte Dienste oder Subscriptions von Drittanbietern zur Verfügung. In diesem Fall wird der Vertrag über die Bereitstellung der Cloud-basierten Diensten und Subscriptions in der Regel, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, direkt zwischen dem Kunden und dem Dritten abgeschlossen und die Cloud-basierten Dienste oder Subscriptions werden von dem Dritten direkt gegenüber dem Kunden erbracht. Es gelten die Vertragsbedingungen des Dritten (z.B. Cloud-Agreement, EULA, Online Service Terms und SLA), die der Kunde mit seiner Bestellung anerkennt. Dem Kunden ist bewusst und CMS und der Kunde sind sich darüber einig, dass ungeachtet der Angebotserstellung und Rechnungsstellung CMS den Vertragsabschluss zwischen dem Drittanbieter und dem Kunden über die Erbringung der Cloud-basierten Dienste oder Subscriptions lediglich vermittelt und diese Dienste direkt von dem Dritten gegenüber dem Kunden erbracht werden.
(3.) CMS gewährt dem Kunden für Produkte (insbesondere Cloud-basierte Dienste oder Subscriptions) von Drittanbietern – sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart – keine eigene Gewährleistung oder Garantie. Es gelten die rechtlichen Regelungen des Drittanbieters. Höchstvorsorglich werden, soweit gesetzlich zulässig, Gewährleistungs- und Garantieansprüche gegenüber CMS hiermit ausgeschlossen.
(4.) Sofern vereinbart, erbringt CMS die in der Leistungsbeschreibung festgehaltenen Service- und Supportleistungen in Bezug auf die bereitgestellten Cloud-basierte Dienste oder Subscriptions Dritter. Falls zur Leistungserbringung erforderlich, stellt der Kunde gegenüber CMS den Zugriff auf den bei dem Dritten bestehenden Cloud-Account des Kunden zur Verfügung.
(5.) CMS ist berechtigt, jederzeit Änderungen an den Cloud-basierten Diensten oder Subscriptions vorzunehmen, die deren Funktionalität nicht wesentlich beeinträchtigen und die durch Sicherheits- oder rechtliche und regulatorische Anforderungen notwendig sind. CMS wird den Kunden hierüber möglichst unverzüglich informieren.
(6.) Hinsichtlich der im Rahmen von Cloud-basierten Diensten oder Subscriptions überlassenen Software Dritter erhält der Kunde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ein auf die Vertragslaufzeit zeitlich begrenztes und einfaches (nicht ausschließliches) nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht nach Maßgabe der Lizenzbedingungen des Drittanbieters, die dem Kunden auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden.
(7.) Sofern dem Kunden im Rahmen Cloud-basierter-Dienste Selbstverwaltungstools zur Verfügung stehen, ist der Kunde für die eigene Nutzung oder die Nutzung durch vom Kunden beauftragte Dritte dieser Tools allein verantwortlich.
§14 SUBUNTERNEHMER
CMS ist berechtigt, für sämtliche Leistungsverpflichtungen Dritte als Subunternehmer zu beauftragen und/oder in die Leistungserbringung einzubinden. CMS trägt dafür Sorge, dass dem Kunden hieraus keine erheblichen Nachteile entstehen. Weiterhin ist CMS berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen.
§15 FERNWARTUNG
(1.) CMS ist berechtigt, seine Leistungen auch im Wege der Fernwartung zu erbringen. Daten, die CMS dabei bekannt werden, werden nur für Zwecke der Fernwartung genutzt. Soweit möglich, erfolgt die Fernwartung am Bildschirm ohne gleichzeitige Speicherung.
(2.) CMS verwendet, soweit technisch möglich, ein sicheres Identifizierungsverfahren. Der Beginn der Fernwartung wird grundsätzlich telefonisch angekündigt, um dem Kunden die Möglichkeit zu geben, die Maßnahmen der Fernwartung zu verfolgen.
(3.) Sofern der Kunde eine Unterbrechung der Fernwartung wünscht, hat der Kunde Mehraufwände und Schäden, die aufgrund der kundenseitigen Unterbrechung der Fernwartung entstehen, zu tragen.
(4.) Werden zum Zwecke der Fernwartung Unterbrechungen von Programmabläufen auf Seiten des Kunden erforderlich, so informiert der Auftragnehmer hierzu vorab den Kunden, soweit dies technisch möglich ist.
§16 URHEBERRECHT
(1.) Eigentum und Urheberrecht an sämtlichen Leistungen, insbesondere an Softwareprodukten und deren Komponenten, verbleiben bei CMS und seinen Lieferanten einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Fotografien, Animationen, Video, Audio, Musik, Text und „Applets“, und allen anderen enthaltenen Inhalten oder Leistungen (Im Folgenden: Urheberrechtlich Geschütze Inhalte), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde oder sich aus diesen AGB ergibt. Urheberrechtlich Geschützte Inhalte werden für gewöhnlich in einem Programmverzeichnis namens „lib“, „res“, „inc“, „external“ oder „assets“ innerhalb des Projekt-Source-Codes abgelegt. Bei der Umsetzung von Entwicklungsleistungen wird CMS ggfs. eigene oder fremde Komponenten verwenden, anpassen oder neu entwickeln. Urheberrechtlich Geschützte Inhalte werden von CMS dauerhaft weiterverwendet und können daher nicht übertragen oder exklusiv lizenziert werden.
(2.) Sollte CMS individuelle Entwicklungsleistungen erbringen, so räumt CMS, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ein nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares, jedoch zeitlich unbeschränktes einfaches (nicht ausschließliches) Nutzungsrecht für alle Urheberrechtlich Geschützten Inhalte im Rahmen des jeweiligen Projekts ein. Maßgeblich für Inhalt und Umfang dieses Nutzungsrechts ist die schriftliche Projektspezifikation, welche von CMS für dieses Projekt erstellt wurde. Das Nutzungsrecht ist grundsätzlich auf den jeweiligen Vertragszweck beschränkt.
(3.) CMS wird bei Entwicklungsprojekten auch auf Urheberrechtlich Geschütze Inhalte von Dritten, wie beispielsweise Abbildungen oder Programmbibliotheken zurückgreifen. CMS kann für diese Urheberrechtlich Geschütze Inhalte keine Rechte übertragen, Lizenzen ausstellen oder andere Zusagen treffen.
§17 EXPORT
Der Kunde erkennt an, dass Hard- und Software Export- und Importbeschränkungen unterliegen kann. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung von Software oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschränkungen unterliegen. Der Kunde wird die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einhalten. Die Vertragserfüllung von CMS steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
§18 VERTRAULICHKEIT
(1.) Der Kunde verpflichtet sich, die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz einzuhalten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von CMS vor unberechtigtem Zugriff ausreichend und im erforderlichen Umfang zu schützen.
(2.) Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, alle ihm im Zusammenhang mit Leistungserbringung von CMS bekannt gewordenen vertraulichen Informationen von CMS, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, dauerhaft geheim zu halten, nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern CMS der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Liegt keine solche Zustimmung, sind die bekannt gewordenen Informationen nur zur Durchführung dieses Vertrages zu verwenden. Der Kunde wird nur denjenigen Mitarbeitern Zugang zu den vertraulichen Informationen von CMS gewähren, die diese für die jeweilige Durchführung des Vertrages mit CMS kennen müssen
(3.) Die vorstehenden Verpflichtungen sind auch auf den Zeitraum nach Beendigung des Vertragsverhältnisses anzuwenden.
(4.) Dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation, z.B. per E-Mail, mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Stimmt der Kunde einer unverschlüsselten Kommunikation zu (insbesondere auch konkludent durch Nutzung einer unverschlüsselten Kommunikation), wird er keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind.
§19 ABWERBEVERBOT
(1.) Dem Kunden ist es untersagt, in einem Zeitraum beginnend ab der ersten Beauftragung einer Leistung der CMS bis zum Ablauf von zwei Jahren nachdem CMS gegenüber dem Kunden zuletzt eine Leistung erbracht hat, Mitarbeiter der CMS aktiv abzuwerben oder Dritte bei Abwerbungsaktivitäten zu unterstützen. Von diesem Abwerbeverbot sind auch andere Angebote und Vereinbarungen umfasst, aufgrund derer die Arbeitskraft des Mitarbeiters nicht mehr CMS zugutekommen soll, sondern ganz oder teilweise dem Kunden oder Dritten. Das Abwerbeverbot schützt auch im Sinne eines Vertrages zugunsten Dritter verbundene Unternehmen von CMS in Bezug auf deren Mitarbeiter und verpflichtet auch verbundene Unternehmen des Kunden; der Kunde hat insofern für die Handlungen des mit ihm verbundenen Unternehmens einzustehen.
(2.) Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das vorstehende Abwerbeverbot hat der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von drei Bruttomonatsgehältern je Abwerbungsversuch zu bezahlen, wobei hierfür auf das durchschnittliche Bruttomonatsgehalt des Mitarbeiters in den letzten 12 vollen Kalendermonaten abzustellen ist. Jeder einzelne Abwerbungsversuch gegenüber jedem einzelnen Mitarbeiter gilt als eigenständiger Verstoß gegen das Abwerbeverbot. Im Falle eines erfolgreichen Abwerbungsversuchs beträgt die Vertragsstrafe zwölf Bruttomonatsgehälter. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
(3.) Im Fall der Zuwiderhandlung gegen das vorstehende Abwerbeverbot ist CMS darüber hinaus auch berechtigt, jegliches Vertragsverhältnis mit dem Kunden mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen bzw. hiervon zurückzutreten.
§20 BEWEISKLAUSEL
Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei CMS gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.
§21 AUFTRAGSDATENVERARBEITUNG
Die Parteien schließen einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung, sofern eine Partei personenbezogene Daten im Auftrag der anderen Partei als Verantwortliche verarbeitet.
§22 ABSCHLIESSENDE BESTIMMUNGEN
(1.) CMS behält sich alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor.
(2.) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen CMS und Auftraggebern, die Kaufleute im Sinne des HGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist, soweit gesetzlich zulässig, Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien München, Deutschland. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, vor dem Gericht zu klagen, das am Sitz des Auftraggebers zuständig ist.
(3.) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als ungewollt lückenhaft erweist.
(4.) CMS ist berechtigt, vor Vertragsannahme und während eines laufenden Vertragsverhältnisses Auskünfte über die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers einzuholen. Der Auftraggeber hat CMS unverzüglich jede Änderung in den Rechtsverhältnissen, der Postanschrift und der Bankverbindung anzuzeigen.
(5.) Die Übertragung von Rechten und Pflichten insbesondere die Abtretung von Ansprüchen aus den Rechtsbeziehungen zwischen CMS und dem Auftraggeber ist dem Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung von CMS gestattet. CMS ist berechtigt, die Rechte und Pflichten insbesondere Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte, insbesondere an die refinanzierende Bank, zu übertragen.
(6.) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen CMS und dem Auftraggeber ist ausschließlich deutsches Recht maßgebend, unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
(7.) Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB und zu sämtlichen vertraglichen Vereinbarungen zwischen CMS und dem Kunden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Abreden gelten als nicht getroffen.
ANLAGE: PREISLISTE
Die Abrechnung nach Aufwand erfolgt anhand der tatsächlich erbrachten Leistung.
Es gelten die folgenden Stundensätze:
- Mo.-Fr. 08:00 – 18:00 Uhr: 200,00 €
- Mo.-Fr. 18:00 – 08:00 Uhr: 250,00 €
- Sa./So./Feiertag 08:00 – 18:00 Uhr: 250,00 €
- Sa./So./Feiertag 18:00 – 08:00 Uhr: 275,00 €
Fahrtzeiten gelten als Arbeitszeiten. Spesen, Übernachtungen und Reisekosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei Anreise per KFZ wird eine km-Pauschale i.H.v. 0,40 € berechnet.
Letzte Änderung: 06.08.2023